Wie viele andere Unternehmen auch, ist die Sparkasse Gummersbach verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser Jahresabschluss soll außenstehenden Personen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses zu gewährleisten, wird dieser von unabhängigen Dritten, d. h. Wirtschafts- und Verbandsprüfern gemäß § 316 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) geprüft. Zu dieser Prüfung zählt insbesondere, ob ausgewiesene Forderungen und Verbindlichkeiten tatsächlich bestehen. Da eine Prüfung jedes einzelnen Kontos alleine wegen des erheblichen Umfanges nicht möglich ist, werden mittels eines Stichprobenverfahrens Kunden unseres Hauses zufällig ermittelt und gebeten, die gemäß unserer internen Buchführung bestehenden Kontosalden zu prüfen. Dieses Verfahren wurde in dem IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) Prüfungsstandard 302 festgelegt.
Nein, im Zusammenhang mit den Saldenmitteilungen werden keine Daten an Behörden oder Ämter weitergegeben.
Die Auswahl der anzuschreibenden Kunden erfolgt maschinell und rein zufällig.
Es ist von uns daher nicht vorhersagbar, ob und wann Sie das nächste Mal eine Saldenmitteilung erhalten.
Die Konten von Einzelpersonen und Personengemeinschaften (z. B. Eheleute oder eingetragene Lebenspartnerschaften) werden separat betrachtet. Es ist durchaus möglich, dass die auf Personengemeinschaften lautenden Konten in der Zufallsauswahl enthalten sind und Ihnen hierfür eine Saldenmitteilung zugeschickt wird und für die auf Sie allein lautenden Konten nicht.
Auch bei der Bilanztestierung anderer Kreditinstitute gelten die Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Da es sich um eine maschinelle Zufallsauswahl handelt, kann dies durchaus so sein.
Nein, die Zufallsauswahl betrifft jährlich mehrere Tausend Kunden.
Das kann natürlich sein. Nehmen Sie den letzten Kontoauszug, den Sie erhalten haben. Gehen Sie vom dortigen Kontostand aus. Durch das Hinzurechnen der Gutschriften und Abziehen der Abbuchungen bis zum Stichtag der Saldenmitteilung erhalten Sie den Kontostand, welcher auf der Saldenmitteilung ausgewiesen ist.
Auch das kann natürlich sein, nehmen Sie sich den letzten Jahresauszug und verrechnen Sie die Tilgungen bis zum Zeitpunkt der Saldenmitteilung. Alternativ können Sie, sofern das Belastungskonto in unserem Haus ist, den Saldo anhand des Verwendungszweckes Ihrer monatlichen Rate kontrollieren.
Ja, das ist richtig. Zu Ihrem Wertpapierdepot erfolgt die Abstimmung einmal jährlich über den Depotauszug.
Wenden Sie sich bitte schriftlich an:
Sparkasse Gummersbach
Interne Revision
Kölner Straße 236 - 238
51702 Bergneustadt
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