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Überblick

Der Elektronische Kontoauszug –
mit qualifizierter elektronischer Signatur

Vorteile

  •  Steuerliche Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen
  • Aktuelle Kontoauszüge im schnellen Zugriff
  •  Sie sparen die Kosten für Personal, Archivierung und Porto
  • Papierfreie Archivierung mit sicheren PDF-Dokumenten
  • Zugriff über den gewohnten Online-Banking-Zugang
  • Steuerliche Anforderungen an die Unveränderbarkeit des Auszugs erfüllt – dank qualifizierter elektronischer Signatur
  • Einfach in elektronische Buchführungs- und Dokumenten-Management-Systeme einbinden

Kostenfreier Versand

Rufen Sie den Elektronischen Kontoauszug bequem in Ihrem Postfach ab und sparen Sie Zeit.

Schalten Sie sich noch heute frei.

Bequem ist einfach

Durch die Ergänzung der qualifizierten elektronischen Signatur wird Ihre Buchhaltung noch einfacher. Profitieren Sie von dem rechtlich verbindlichen Kontoauszug für Ihr Unternehmen.

Alles auf einen Blick

Details

Qualifizierte elektronische Signatur - wie die Unterschrift bei einem Papierdokument ermöglicht die qualifizierte Elektronische Signatur die eindeutige Bestimmung des Verfassers eines Dokumentes. Darüber hinaus sorgt sie für eine höhere Akzeptanz und eine sichere Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse.

Dank qualifizierter elektronischer Signatur ist der elektronische Kontoauszug einem Papierkontoauszug gleichgestellt. Mit Hilfe der Signatur können Sie im Rahmen Ihrer Buchführungspflichten gegenüber dem Finanzamt bzw. Betriebsprüfern nachweisen, dass der Auszug tatsächlich von der Sparkasse erstellt wurde und seit der Erstellung nicht verändert wurde. Zudem sparen Sie Personal- und Raumkosten, da die papierhafte Archivierung entfällt.   

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Elektronischen Kontoauszug ist das Elektronische Postfach. Dieses muss für den Empfang freigeschaltet sein.

Sofern Sie das Elektronische Postfach bisher nicht nutzen, lassen Sie es einfach von Ihrer Sparkasse freischalten oder aktivieren Sie es in Ihrem Online-Banking und schalten Ihre Konten frei.

Signaturprüfung

Zur Prüfung der Signatur benötigen Sie einen sogenannten „Signatur-Viewer“. Weiteres technisches Equipment ist nicht erforderlich. Diese Software erlaubt die Erstellung gesetzeskonformer Signaturprüfprotokolle im PDF-Format. Für Sparkassenkunden gibt es die kostenfrei nutzbare Software "Sign Live! Sparkassen-Edition".

Aufbewahrung

Als Empfänger des elektronischen Kontoauszugs sind Sie verpflichtet die sogenannten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD, zu beachten.

Die Anforderungen an die Aufbewahrung im Überblick:

  •  Die Inhalte dürfen nicht verändert werden, so dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.
  • Die übermittelten Daten dürfen vor dem Weiterverarbeiten in Ihren Systemen, vor dem Speichern bzw. bei einem möglichen späteren Ausdruck nicht bzw. nur nachvollziehbar verändert werden.
  • Das Datenverarbeitungssystem muss die Unveränderbarkeit des Datenbestandes gewährleisten.
  • Für die Dauer der Aufbewahrung müssen die Daten jederzeit verfügbar sein.
  • Eine inhaltliche Übereinstimmung mit den Buchungsbelegen ist erforderlich, wenn sie lesbar gemacht werden.
  • Eine maschinelle Auswertung muss gewährleistet sein.

Mit Hilfe der Signatur ist der Nachweis erbracht, dass die Inhalte des Kontoauszugs nicht verändert wurden.

 

Um die Anforderungen der Finanzbehörden an die maschinelle Auswertbarkeit erfüllen zu können, müssen Sie zusätzlich zur PDF-Kontoauszugsdatei auch die Umsatzdaten aus dem Online-Banking mittels Export oder Ihrer Electronic-Banking-Software mittels Datensicherung aufbewahren und auf Verlangen zugänglich machen.

Hinweis:

Da einige Anforderungen an den Elektronischen Kontoauszug nicht im Einflussbereich der Sparkasse liegen, kann eine uneingeschränkte Garantie für die steuerliche Anerkennung der Kontoauszüge durch die Sparkasse nicht übernommen werden.

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