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Testamentsvollstreckung

Ein Testament ist der erste Schritt, die Übertragung des Nachlasses zu regeln. Mit einer Testamentsvollstreckung durch die Sparkasse Gummersbach ist dazu eine professionelle, reibungslose und harmonische Abwicklung Ihres Vermächtnisses garantiert.

1. Testamentsvollstreckung

Mit einer Testamentsvollstreckung durch die Sparkasse Gummersbach stellen Sie die professionelle und konfliktfreie Abwicklung Ihres letzten Willens sicher. Kraft eigenen Rechts und vertraglicher Vereinbarung wird der Nachlass sorgfältig und zeitnah durch den Testamentsvollstrecker im Sinne des Erblassers abgewickelt.

2. Unsere Leistungen

Als Testamentsvollstrecker tragen wir die Verantwortung für die komplette Abwicklung Ihres Vermächtnisses über den Tod hinaus und garantieren Ihnen, Ihren letzten Willen, unabhängig vom Interesse Einzelner, abzuwickeln. Dazu erstellen wir eine Übersicht sämtlicher Vermögenswerte. Bei Bedarf werden offene Rechnungen beglichen, Forderungen geltend gemacht und weitere alltägliche Aufgaben übernommen.

  • Zeitnaher Vollzug des letzten Willens auf Grundlage des Testamentes
  • Überwachung von Auflagen an die Erben
  • Ermittlung und Erstellung des Nachlassverzeichnisses
  • Abgabe der Erbschaftssteuererklärung
  • Verwaltung des Nachlasses für eine bestimmte Dauer (Dauertestamentsvollstreckung)
  • Organisation der Bestattung
  • Zuführung Ihres Nachlasses in eine Stiftung
  • Vertragskündigungen, Rechnungsbegleichung, Leerung des Briefkastens …
3. Gute Gründe

Eine Testamentsvollstreckung durch die Sparkasse Gummersbach ist sinnvoll, wenn …

  • Sie sichergehen wollen, dass Ihrem letzten Willen exakt Rechnung getragen wird
  • Sie Ihre Erben von den umfangreichen Formalitäten entlasten wollen
  • Die Aufteilung des Nachlasses auf Grund seiner Komplexität aufwendig ist (z. B. Immobilien, Wertpapiere etc.)
  • Der Nachlass auf eine hohe Anzahl an Erben verteilt werden soll
  • Die Erbmasse auf Erben verteilt werden soll, zwischen denen Unstimmigkeiten erwartet werden könnten
  • Erben im Ausland leben
  • Keine Erben vorhanden sind
  • Geschäftsunfähige oder schutzbedürftige Erben vorhanden sind (minderjährige oder behinderte Erben)
  • Der Nachlass an eine Stiftung übertragen werden soll
  • Ihr Nachlass vor dem Zugriff von Gläubigern der Erben geschützt werden soll
4. Ihre Vorteile
  • Sie erhalten eine individuelle, kompetente und umfassende Betreuung
  • Wir analysieren und strukturieren Ihr Vermögen umfassend
  • Wir tragen Ihrem letzten Willen 100% Rechnung
  • Durch unsere neutrale und sensible Nachlassabwicklung können Erbschaftsstreitigkeiten verhindert werden
  • Professionell ausgebildete, zertifizierte Sparkassenmitarbeiter
  • Umfangreiches Fachwissen bei der Verwaltung von Vermögenswerten
  • Wir unterstützen Ihre Erben und Nachlassempfänger
  • Als juristische Person kann eine dauerhafte Tätigkeit der Sparkasse über Jahre hinweg garantiert werden

Ihre Ansprechpartner

Den Erbnachlass zu übertragen ist eine sehr komplexe Angelegenheit, bei der viele Details berücksichtigt werden müssen. Ein Beratungs­gespräch mit einem unserer Nachfolgeberater wird sich garantiert für Sie auszahlen.

Foto Michael Heubach

Michael Heubach

Vermögensberater
Financial Consultant
Sparkassenbetriebswirt
Testamentsvollstrecker

Telefon 0 22 61  /31-2 39
Fax 0 22 61 / 31-7 40
michael.heubach@sparkasse-gm.de

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